REGELWERKE
zur DKM
Hier stehen Ihnen alle Regelwerke wie AGB und Teilnahmebedingungen für Teilnehmer, Pressevertreter und Aussteller zur Verfügung. Alle Dateien werden regelmäßig aktualisiert.
Auf dieser Seite finden Sie:
Regelwerk
AGB für Besucher
für Pressevertreter
Presse Akkreditierungs-Bedingungen
Drehgenehmigungen
Beantragung Drehgenehmigung
Aussteller und die von ihnen beauftragten Dienstleister beantragen die Drehgenehmigung in der Regel über das Antragsformular im Serviceheft. Presse, Produktionsfirmen, Agenturen und alle übrigen Antragsteller nutzen dieses Online-Formular. Beide Wege sind gleichwertig — wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie das Online-Formular.
Geplante Interviews, O-Töne, Livestreams und Aufnahmen mit erweitertem Equipment brauchen eine Drehgenehmigung — auch auf der eigenen Standfläche. Spontane Aufnahmen des Messegeschehens brauchen keine. Die Genehmigung muss beantragt werden, eine Anfrage per E-Mail oder vor Ort genügt nicht. Ohne bestätigte Genehmigung wird kein Ausweis mit Kamerakennzeichen ausgestellt.Für Foto-, Video- und Tonaufnahmen außerhalb der eigenen Standfläche ist eine Drehgenehmigung erforderlich. Sie muss beantragt werden — eine Anfrage per E-Mail oder vor Ort genügt nicht. Ohne bestätigte Genehmigung wird kein Ausweis mit Kamerakennzeichen ausgestellt.
für Aussteller
Aussteller-Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen am DKM-Programm
AGB SL DKM
Technische Richtlinien der Messe Dortmund
Organisations- und Baurichtlinien
Technische Hallenpläne
Ihre Kontaktpersonen


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