REGELWERKE
zur DKM

Hier stehen Ihnen alle Regelwerke wie AGB und Teilnahmebedingungen für Teilnehmer, Pressevertreter und Aussteller zur Verfügung. Alle Dateien werden regelmäßig aktualisiert.

Regelwerk

AGB für Besucher

für Pressevertreter

Presse Akkreditierungs-Bedingungen

Drehgenehmigungen

Beantragung Drehgenehmigung

Aussteller und die von ihnen beauftragten Dienstleister beantragen die Drehgenehmigung in der Regel über das Antragsformular im Serviceheft. Presse, Produktionsfirmen, Agenturen und alle übrigen Antragsteller nutzen dieses Online-Formular. Beide Wege sind gleichwertig — wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie das Online-Formular.

Geplante Interviews, O-Töne, Livestreams und Aufnahmen mit erweitertem Equipment brauchen eine Drehgenehmigung — auch auf der eigenen Standfläche. Spontane Aufnahmen des Messegeschehens brauchen keine. Die Genehmigung muss beantragt werden, eine Anfrage per E-Mail oder vor Ort genügt nicht. Ohne bestätigte Genehmigung wird kein Ausweis mit Kamerakennzeichen ausgestellt.Für Foto-, Video- und Tonaufnahmen außerhalb der eigenen Standfläche ist eine Drehgenehmigung erforderlich. Sie muss beantragt werden — eine Anfrage per E-Mail oder vor Ort genügt nicht. Ohne bestätigte Genehmigung wird kein Ausweis mit Kamerakennzeichen ausgestellt.

für Aussteller

Aussteller-Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen am DKM-Programm

AGB SL DKM

Technische Richtlinien der Messe Dortmund

Organisations- und Baurichtlinien

Technische Hallenpläne

Ihre Kontaktpersonen

Sandro Mund

Head of IT

TEL: +49 921 7575895
E-MAIL: mund@bbg-gruppe.de